Wir sorgen für Transparenz
Wir wissen: Die Patientinnen und Patienten informieren sich im Vorfeld einer Behandlung sehr genau über das Leistungsangebot einer Klinik. Die im Paragraph 137 des fünften Sozialgesetzbuches vorgeschriebene Veröffentlichung des Qualitätsberichts betrachten wir deshalb keineswegs als ausschließlich gesetzliche Pflicht. Wir nutzen diese Gelegenheit sehr gerne, um Ihnen die Leistungen, Strukturen und Angebote des St. Josef Krankenhauses Essen-Werden darzustellen. Wir sehen den Qualitätsbericht als wichtige Entscheidungshilfe für unsere Patientinnen und Patienten im Vorfeld einer Krankenhausbehandlung, als Orientierungshilfe für die Einweisung und Weiterbetreuung der Patienten durch unsere kooperierenden Ärzte und die Krankenkassen.
Der Strukturierte Qualitätsbericht steht Ihnen bei Interesse hier als pdf-download zur Verfügung. Bitte informieren Sie sich über unsere Leistungen!